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Mistel

Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate zur Unterstützung einer Krebsbehandlung erstatten, berichtet die “Apotheken Umschau” unter Berufung auf ein Urteil des Sozialgerichts Dresden, das jetzt rechtskräftig geworden ist (Az.: S 28 KR 534/05). Begründung: Die Misteltherapie gilt innerhalb dieser besonderen Therapierichtung als Standard in der Krebsbehandlung.

Kommentar: Toll! Wir finden auch, daß alles versucht werden muss, um Menschen mit dieser schlimmen Krankheit zu retten. Auch wenn solche Behandlungen immer nur zusätzlich zur schulmedizinischen Therapie angewendet werden sollten, läßt sich ein gewisser Effekt auf den Krankheitsverlauf nicht abstreiten. Was meint Ihr dazu? Ist die Naturheilkunde nur Hokuspokus oder hat sie ihre Berechtigung?


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